Hobbyverksamhet
Ich habe endlich wieder meinen Ravelry Shop eröffnet. Dort verkaufe ich Strickanleitungen (2, also Plural 😁). Damit habe ich im Sommer 2018 in Deutschland angefangen und das Eröffnen des Shops hat mich viel Überwindung gekostet. Ich musste dafür nämlich ein Gewerbe anmelden.
Also erst einmal zu meinen Erfahrungen in Deutschland 🇩🇪: Egal wie viel man verdient, sobald man eine Gewinnabsicht hat ist es nötig ein Gewerbe anzumelden. Ob man eine Gewinnabsicht hat entscheidet man nicht selbst. Eine Gewinnabsicht besteht wenn man etwas herstellt mit der Ansicht es zu verkaufen.
Beim Anmelden des Gewebes muss man sagen was man denn machen will. Da muss man vorsichtig sein, dass man nichts angibt was man nur mit Ausbildung oder gar Meister gewerblich ausführen darf. Also ist ‘Schneidern’ beispielsweise eine schlechte Idee. Gleichzeitig soll man sich aber so ungenau wie möglich ausdrücken damit man später nicht, wenn einem etwas neues einfällt, ein neues Gerwerbe anmelden muss. Das ganze kostet Geld natürlich. Das Abmelden übrigens auch, wobei das von Stadt zu Stadt verschiedenen ist.
Wenn man dann nur wenig Umsatz macht greift die Kleinunternehmerregelung und man muss zumindest keine Umsatzsteuer abführen. Es sei denn man verkauft digitale Güter. Zum Beispiel eBooks oder Strickanleitungen im PDF. Dann ist die Umsatzsteuer nämlich in dem Land abzuführen aus dem der Käufer kommt. Und in dem Land ist man halt nicht umsatzsteuerbefreit. Deshalb habe ich über Ravelry verkauft, die regeln das für einen. Das bedeutet aber auch, dass ich immer die Umsatzsteuer gezahlt habe. In diesem Fall direkt an Ravelry, auch für Käufer aus Deutschland. Außerdem geht da nur die Bezahlung mit PayPal die recht hohe Gebühren haben, gerade bei so kleinen Summen.
Dann brauchte ich noch die Vollversion der Steuererklärungssoftware weil nur die ein Gewerbe erfassen kann. So habe ich 2019 10€ Verlust gehabt und 2018 9€. Das war okay für mich, ich mache das ja zum Spaß, aber der riesige bürokratische Aufwand hat mich genervt und gestresst, weil ich immer Angst hatte etwas zu übersehen oder falsch zu machen. Beim Elterngeld hat das den Antrag übrigens deutlich komplizierter gemacht und ich hatte dadurch einen anderen Berechnungszeitraum als Marvin. Ich musste viel mehr Formulare ausfüllen und 3 mal darüber berichten wie viel ich denn jetzt während des Elterngeldbezugs eingenommen habe (es waren so -12€). Das alles für 10€ Verlust im Jahr 2018. Und ich hatte ja offensichtlich eine Vollzeitstelle nebenher.
Nun zu Schweden 🇸🇪: hier gibt es die Hobbyverksamhet. Wenn man aus seinem Hobby einen geringen Umsatz erzielt muss an das nicht als Gewerbe anmelden! Das gilt auch für Einnahmen aus Blogs beispielsweise. Auch wenn die Einnahmen nicht aus dem Hobby stammen aber sehr gering sind muss man das nicht anmelden. Wenn man Gewinn macht gibt man das in der Steuererklärung an und der wird dann besteuert. Außerdem muss man über Einnahmen und Ausgaben Buch führen und alles 10 Jahre lang behalten. Die offiziellen 3 Voraussetzungen die auf der verlinkten Seite des Finanzamts stehen sind:
- das Hobby wird in der Freizeit ausgeführt
- der Ertrag daraus ist nicht die Haupteinnahmequelle
- man nimmt keine Aufträge an
Ich konnte das gar nicht glauben als ich das gelesen habe. Wie schön!
Ich hatte darüber nachgedacht den Shop wieder zu schließen, aber jetzt mache ich weiter. Das Problem mit der Umsatzsteuer bleibt natürlich, deshalb wird es auch weiterhin nur einen Ravelry-Shop geben. Habt ihr auch schon mal darüber nachgedacht ein Gewerbe anzumelden oder das sogar getan? Was sind eure Geschichten? 😊
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